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Autor Thema: welcher Zusammenhang besteht zwischen RA a.D. Martin Kopf und R. Göddemeyer ?  (Gelesen 84 mal)
admin
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« am: Montag, der 01. Mrz 2010, 06:22:07 »

Liebe Leser,

es gibt Rätsel und Merkwürdigkeiten zu diesem ehemaligen Rechtsanwalt aus dem Dunstkreis von Superhirn Reinhard Göddemeyer.
Wie viele andere Menschen auch geriet Herr RA Martin Kopf in den Bann von Reinhard Göddemeyer.
Dann kam ebenfalls zwangsläufig die Trennung und anschliessend die Gegnerschaft zu dem ehemaligen Weggefährten.
Als er dann Mandate annahm, um gemeinsam aus bester Erfahrung den Abwehrkampf gegen Reinhard Göddemeyer zu führen, wurden erste Zweifel und Bedenken bemerkbar.
War er einfach nur schusselig ? War er unfähig als Anwalt sinnvoll und strategisch zu handeln ?
Jetzt kommen mehrere Meldungen zusammen.
Er übernahm die Verteidigung in einem Strafbefehl und versprach den Widerspruch einzulegen.
Er tat es nicht und wurde schuldig, daß der Strafbefehl durch Fristversäumnis endgültig unaufgeklärt rechtskräftig wurde.
Jetzt wird bekannt, daß er es übernahm heftige Forderungen aus rechtskräftigen Schuldtiteln gegen Reinhard Göddemeyer durchzusetzen.
Der Gläubiger geriet jetzt in Panik, weil der ehemalige Rechtsanwalt nicht auffindbar ist und die verwahrten Schuldtitel dem Gläubiger bis heute nicht aushändigte. Das ist ein klarer und erheblicher Vorteil für Superhirn Reinhard Göddemeyer.
Betrachtet man ausserdem die absolute Tatenlosigkeit von Staatsanwälten bei der Bearbeitung von Strafanzeigen gegen den Ex-RA Martin Kopf, dann wird wieder ein weiteres Mal der Verdacht genährt, daß es eine hochvernetzte machtvolle Scene gibt, die Reinhard Göddemeyer vor allzu harter Bestrafung bewahrt.
Reichen diese Machtfäden bis in die befaßten Staatsanwaltschaften ?

Fragen darf man doch wohl noch - oder ?
« Letzte Änderung: Montag, der 01. Mrz 2010, 06:26:18 von admin » Gespeichert
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